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  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
    Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

  2. Angebote

    Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.

  3. Preise
    Unsere Preise sind Nettopreise. Ab Werkstatt Ritterhude, ausschließlich Verkaufsverpackung gemäß der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Lieferung

    Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir nach Rücksprache Teillieferungen vor. Die Transport- und Verpackungs- und Versicherungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten. Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht in Folge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Versand- oder Montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.

  5. Zahlung

    Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Teillieferungen können wir eine anteilmäßige Zahlung gemäß vorangegangener Regelungen verlangen. Bei ungerechtfertigtem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 10 % zu fordern und zwar ab dem ersten Tag des Verzuges. Ab der 2. Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 €. Jede weitere Mahnung wird mit 10,00 € berechnet. Den Zeitpunkt der Berechnung behalten wir uns vor. Fällige, nicht berechnete Mahngebühren der ersten Mahnung können bei erforderlicher zweiter Mahnung der dann fälligen Mahngebühr hinzugerechnet werden. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Ferner sind sämtliche Inkassokosten zu ersetzen.

  6. Eigentumsvorbehalt

    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; darüber hinaus gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollständigem Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurück zu nehmen und damit vom Vertrag zurück zu treten.

  7. Technische- und Preisänderungen

    Technische Änderungen auf Grund von DIN bzw. Normänderungen sowie Preisänderungen behal- ten wir uns vor.

  8. a) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Be- rücksichtigung der Interessen für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

    b) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch Contrast beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann Contrast die entstehenden Kosten zuzüglich 10 % der Auftragssumme verlangen.

    c) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftrags- erweiterung.

    d) Ist Contrast aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften etwas anderes vorsehen.

  9. Montage

    a) bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.

    b) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten und zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.

    c) Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s. o. Ziffer 7, Abs. b) können von Contrast auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.

  10. Sonderanfertigungen

    Sonderanfertigungen nach Angaben des Bestellers sind schriftlich festzuhalten. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft. Für Druckerzeugnisse gilt die in der Druckindustrie übliche Klausel: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hält Contrast von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn Sie dem Besteller gesondert, vollständig oder anteilig berechnet werden, Eigentum der Firma Contrast und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für Contrast keinerlei Verpflichtung, diese Werkzeuge länger als 24 Monate aufzubewahren.

  11. Korrekturen und Entwürfe

    Grundlage für die Produktion von Schildern, Werbeanlagen und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Besteller unterzeichnete Korrekturabzug. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages. Die Angebote und Entwürfe dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich zurückzugeben.

  12. Gewährleistung

    Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung anzuzeigen. In diesen Fällen werden bei Rücklieferung Transportkosten von uns gutgeschrieben. Versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung spätestens aber bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung anzuzeigen. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leistet Contrast nach Wahl kostenlosen Ersatz oder bessert nach. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder ist Contrast nach Aufforderung dazu nicht bereit, kann der Bestellung nach Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurück treten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Contrast nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden.

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck. Sofern innerhalb einer Woche nach der ersten Bestellung keine Einwände zu diesen Bedingungen schriftlich erfolgt sind, gelten diese Bedingungen als vereinbart für sämtliche folgenden Bestellungen.

  14. Salvatorische Klausel

    Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht.

   

 
27721 Ritterhude, Deutschland • Am Großen Geeren 11-19
Telefon: 0 42 92 - 99 06 99   •   Fax: 0 42 92 - 99 24 29
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